Wird geladen …
Wird geladen …
Immozeit Newsletter
Ausgewählte Angebote aus der Region Stuttgart / Ludwigsburg und fundierte Immobilien-Tipps. Jederzeit abbestellbar.
Anrechenbare Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnen.
Richtwert nach Wohnflächenverordnung (WoFlV). Flächen unter 1 m Höhe bleiben unberücksichtigt; Balkone/Terrassen werden i. d. R. zu 25 % (max. 50 %) angerechnet. Maßgeblich ist das genaue Aufmaß.
Bewertung & Fläche
Der Wohnflächen-Rechner ermittelt die anrechenbare Wohnfläche Ihrer Immobilie nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV): Räume mit voller Raumhöhe zählen zu 100 %, Flächen unter Dachschrägen (1–2 m) nur zur Hälfte, Balkone und Terrassen üblicherweise zu 25 %. So erhalten Sie eine belastbare Größenangabe für Exposé, Miet- oder Kaufvertrag.
Die korrekte Wohnfläche ist in der Region Stuttgart/Ludwigsburg die Basis für Kaufpreis, Miete und Nebenkostenabrechnung – Abweichungen führen schnell zu Streit oder Mietminderung. Immozeit prüft Ihre Wohnflächenberechnung und bewertet Ihre Immobilie fundiert und kostenlos.
So funktioniert es
Häufige Fragen
Nach WoFlV zählen Flächen mit einer Höhe ab 2 m voll (100 %), Flächen zwischen 1 m und 2 m zur Hälfte (50 %) und Flächen unter 1 m gar nicht (0 %).
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel zu 25 %, höchstens zu 50 % angerechnet. Der genaue Ansatz hängt von Qualität und Nutzbarkeit ab.
Der Rechner liefert einen Richtwert. Für Verträge und Exposés ist ein genaues Aufmaß nach WoFlV maßgeblich – wir unterstützen Sie dabei und bei der Bewertung Ihrer Immobilie.
Passende Rechner
Wohnflächen-Rechner nach Standort
Wählen Sie Ihren Standort in der Region Stuttgart/Ludwigsburg – mit lokalem Bezug zu Markt, Bodenrichtwerten und Nebenkosten vor Ort.