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Jährliche Grundsteuer nach dem BW-Modell aus Grundstücksfläche, Bodenrichtwert und Hebesatz schätzen.
Baden-Württemberg-Modell (modifiziertes Bodenwertmodell, seit 2025). Steuermesszahl 1,3 ‰, bei überwiegender Wohnnutzung 30 % Abschlag (0,91 ‰). Den Hebesatz legt die Gemeinde fest. Schätzung – maßgeblich ist der amtliche Bescheid.
Kaufkosten & Steuern
Der Grundsteuer-Rechner berechnet die jährliche Grundsteuer nach dem Baden-Württemberg-Modell (modifiziertes Bodenwertmodell) – aus Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Steuermesszahl und dem kommunalen Hebesatz.
Seit der Grundsteuerreform 2025 zählt in der Region Stuttgart/Ludwigsburg allein der Bodenwert, nicht mehr die Bebauung. Immozeit unterstützt Eigentümer dabei, ihre laufenden Kosten korrekt einzuschätzen.
So funktioniert es
Häufige Fragen
Baden-Württemberg nutzt das modifizierte Bodenwertmodell: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert ergibt den Grundsteuerwert, multipliziert mit der Steuermesszahl und dem kommunalen Hebesatz. Die Bebauung spielt keine Rolle.
Den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück finden Sie kostenlos im Portal BORIS-BW des Landes Baden-Württemberg.
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und ist der letzte Faktor der Berechnung. Er kann je nach Kommune deutlich variieren.
Passende Rechner
Grundsteuer (BW) nach Standort
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