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Was Sie den anderen Erben schulden, wenn Sie die geerbte Immobilie übernehmen – inklusive Nebenkosten.
Grunderwerbsteuer fällt nicht an: Der Erwerb eines Nachlassgrundstücks durch einen Miterben zur Teilung des Nachlasses ist nach § 3 Nr. 3 GrEStG steuerfrei — in Baden-Württemberg wären das sonst 30.000 €. Nicht berücksichtigt sind Ausgleichspflichten unter Abkömmlingen (§§ 2050 ff. BGB), Vermächtnisse, Pflichtteilsansprüche und Nutzungsentschädigungen seit dem Erbfall; sie können den Betrag erheblich verändern. Banken behandeln die Abfindung wie einen Kauf und verlangen in der Regel eine Bewertung.
Verkauf & Steuern
Wenn ein Miterbe die geerbte Immobilie übernehmen und die übrigen auszahlen möchte, entscheidet ein einziger Betrag über die Einigung. Dieser Rechner ermittelt ihn: Verkehrswert abzüglich Restschuld, verteilt nach Erbquoten, zuzüglich Notar- und Grundbuchkosten.
Wichtig und oft übersehen: Grunderwerbsteuer fällt dabei nicht an. Für geerbte Immobilien in der Region Stuttgart/Ludwigsburg ermitteln wir den Verkehrswert neutral – als Grundlage, auf die sich alle Beteiligten stützen können.
So funktioniert es
Häufige Fragen
Vom Verkehrswert wird zunächst die auf der Immobilie lastende Restschuld abgezogen – ausgezahlt wird aus dem Nettowert, nicht aus dem Bruttowert. Von diesem Nettowert behält der übernehmende Erbe seine eigene Quote; der Rest verteilt sich auf die übrigen Erben nach ihren Anteilen.
Nein. Der Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch einen Miterben zur Teilung des Nachlasses ist nach § 3 Nr. 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. In Baden-Württemberg wären das sonst 5,0 % des Werts – ein Betrag, den viele Erben irrtümlich einplanen.
Dann wird über die Zahl gestritten statt über die Lösung. Ein Verkehrswertgutachten mit offengelegtem Rechenweg schafft die gemeinsame Grundlage – und ist in aller Regel deutlich günstiger als das Verfahren, das sonst folgt.
Banken behandeln die Abfindung der Miterben wie einen Immobilienkauf und finanzieren sie entsprechend; verlangt wird dafür in der Regel eine Bewertung. Die übernommene Immobilie dient dabei üblicherweise selbst als Sicherheit.
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