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Was die Teilungsversteigerung im Vergleich zum freihändigen Verkauf kostet – mit Ihren eigenen Annahmen.
Modellrechnung mit Ihren Annahmen, keine Prognose: Der Erlös einer Versteigerung steht erst mit dem Zuschlag fest. Nicht enthalten sind die Verfahrensdauer und der Zinsverlust — eine Teilungsversteigerung dauert regelmäßig deutlich länger als ein Verkauf. Ob eine Teilungsversteigerung im Einzelfall abwendbar ist, gehört in eine anwaltliche Beratung.
Verkauf & Steuern
Droht in Ihrer Erbengemeinschaft die Teilungsversteigerung, ist die entscheidende Frage selten juristisch, sondern rechnerisch: Was bleibt am Ende übrig? Dieser Rechner stellt den erwarteten Versteigerungserlös abzüglich Gerichtskosten und Gutachten dem freihändigen Verkauf abzüglich Provision gegenüber.
Weil der Zuschlag erst am Terminstag feststeht, ist die Erlösquote hier ein Eingabefeld und keine versteckte Annahme – Sie sehen, worauf das Ergebnis beruht, und können es verschieben. Für Immobilien in der Region Stuttgart/Ludwigsburg begleiten wir den freihändigen Verkauf auch dann, wenn sich die Erbengemeinschaft bisher nicht einig war.
So funktioniert es
Häufige Fragen
Neben den Gerichtskosten nach dem GKG – Verfahrens- und Zuschlagsgebühr – trägt die Masse das vom Gericht beauftragte Verkehrswertgutachten. Der größere Posten ist aber meist nicht die Gebühr, sondern der Erlös: Ein Zuschlag unterhalb des Verkehrswerts kostet die Erbengemeinschaft mehr als alle Verfahrenskosten zusammen.
Am zuverlässigsten dadurch, dass sich die Erbengemeinschaft auf einen freihändigen Verkauf oder eine Auszahlung einigt, bevor das Verfahren läuft. Grundlage einer solchen Einigung ist fast immer ein Verkehrswert, den alle Beteiligten akzeptieren. Ist das Verfahren bereits eingeleitet, gehört die Frage in eine anwaltliche Beratung.
Nur eingeschränkt. Die 7/10- und 5/10-Grenzen der §§ 74a und 85a ZVG greifen im ersten Termin; findet ein zweiter Termin statt, entfallen sie. Genau deshalb ist der tatsächliche Erlös einer Teilungsversteigerung im Voraus nicht seriös bezifferbar.
Jeder Miterbe kann sie beantragen – die Zustimmung der übrigen ist nicht erforderlich. Das ist der Grund, warum sie als Druckmittel eingesetzt wird und warum sich die Rechnung für alle Beteiligten lohnt.
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