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Landkreis Schaumburg · /img/unsplash/photo-1568605114967-8130f3a36994-1920.jpg
Ein Mehrfamilienhaus in Pohle, Lauenau, Messenkamp, Hülsede etc, das noch nicht in Eigentumswohnungen aufgeteilt ist, hat zwei Preise: den als Ganzes an einen Kapitalanleger, und den in Summe der Einzelwohnungen. Die Differenz ist regelmäßig erheblich — und genau deshalb ist die Aufteilungsfrage vor dem Verkauf eine Bewertungsfrage, keine Formalie.
Zu klären ist, ob die Aufteilung nach § 8 WEG überhaupt zulässig und wirtschaftlich ist: Abgeschlossenheitsbescheinigung, Vermessung, Notar- und Grundbuchkosten stehen dem Aufschlag gegenüber, und in Gebieten mit Umwandlungsbeschränkung kann die Genehmigung ganz fehlen. Wir rechnen beide Wege und sagen, welcher trägt.
31867 Pohle, Lauenau, Messenkamp, Hülsede etc in Zahlen
Den Bodenrichtwert für Pohle, Lauenau, Messenkamp, Hülsede etc ermittelt der Gutachterausschuss des Landkreis Schaumburg nach § 193 BauGB — er ist der Ausgangspunkt jeder Bewertung hier, auch bei einem Objekt unaufgeteilt.
Alles zu 31867 Pohle, Lauenau, Messenkamp, Hülsede etc