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Ein Mehrfamilienhaus in Weida, Harth-Pöllnitz, Wünschendorf, das noch nicht in Eigentumswohnungen aufgeteilt ist, hat zwei Preise: den als Ganzes an einen Kapitalanleger, und den in Summe der Einzelwohnungen. Die Differenz ist regelmäßig erheblich — und genau deshalb ist die Aufteilungsfrage vor dem Verkauf eine Bewertungsfrage, keine Formalie.
Zu klären ist, ob die Aufteilung nach § 8 WEG überhaupt zulässig und wirtschaftlich ist: Abgeschlossenheitsbescheinigung, Vermessung, Notar- und Grundbuchkosten stehen dem Aufschlag gegenüber, und in Gebieten mit Umwandlungsbeschränkung kann die Genehmigung ganz fehlen. Wir rechnen beide Wege und sagen, welcher trägt.
07570 Weida, Harth-Pöllnitz, Wünschendorf in Zahlen
Den Bodenrichtwert für Weida, Harth-Pöllnitz, Wünschendorf ermittelt der Gutachterausschuss des Landkreis Greiz nach § 193 BauGB — er ist der Ausgangspunkt jeder Bewertung hier, auch bei einem Objekt unaufgeteilt.
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