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Ein Mehrfamilienhaus in Dresden, das noch nicht in Eigentumswohnungen aufgeteilt ist, hat zwei Preise: den als Ganzes an einen Kapitalanleger, und den in Summe der Einzelwohnungen. Die Differenz ist regelmäßig erheblich — und genau deshalb ist die Aufteilungsfrage vor dem Verkauf eine Bewertungsfrage, keine Formalie.
Zu klären ist, ob die Aufteilung nach § 8 WEG überhaupt zulässig und wirtschaftlich ist: Abgeschlossenheitsbescheinigung, Vermessung, Notar- und Grundbuchkosten stehen dem Aufschlag gegenüber, und in Gebieten mit Umwandlungsbeschränkung kann die Genehmigung ganz fehlen. Wir rechnen beide Wege und sagen, welcher trägt.
01239 Dresden in Zahlen
Den Bodenrichtwert für Dresden ermittelt der Gutachterausschuss des Kreisfreie Stadt Dresden nach § 193 BauGB — er ist der Ausgangspunkt jeder Bewertung hier, auch bei einem Objekt unaufgeteilt.
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