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Feuchtigkeit im Keller, ein Riss im Mauerwerk, ein undichtes Dach: ein bekannter Bauschaden macht den Verkauf in Grevesmühlen, Stepenitztal, Upahl u.a. nicht unmöglich, aber er verändert, wie verkauft werden muss. Verschwiegen wird er zum Haftungsrisiko — arglistiges Verschweigen eines Mangels hebelt jeden vertraglichen Gewährleistungsausschluss aus.
Der belastbare Weg ist der umgekehrte: den Schaden dokumentieren, Sanierungskosten schätzen lassen und den Preis von vornherein damit rechnen. Wir bewerten das Objekt in Grevesmühlen, Stepenitztal, Upahl u.a. mit und ohne Sanierung, damit Sie sehen, ob sich die Instandsetzung vor dem Verkauf lohnt oder ob der Verkauf im Ist-Zustand die bessere Rechnung ist.
23936 Grevesmühlen, Stepenitztal, Upahl u.a. in Zahlen
Den Bodenrichtwert für Grevesmühlen, Stepenitztal, Upahl u.a. ermittelt der Gutachterausschuss des Landkreis Nordwestmecklenburg nach § 193 BauGB — er ist der Ausgangspunkt jeder Bewertung hier, auch bei einem Objekt bauschaden.
Alles zu 23936 Grevesmühlen, Stepenitztal, Upahl u.a.