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Landkreis Cochem-Zell · /img/unsplash/photo-1545324418-cc1a3fa10c00-1920.jpg
Wenn die Sanierung teurer wäre als der Neubau, ist das Gebäude kein Wert mehr, sondern ein Kostenpunkt. Der Preis eines Abrissobjekts in Treis-Karden bemisst sich am Bodenwert abzüglich der Abbruchkosten — und am entscheidenden Punkt daneben: was auf dem Grundstück künftig zulässig ist.
Wir bewerten solche Objekte über den Bodenrichtwert des zuständigen Gutachterausschusses und die Bebaubarkeit nach § 34 BauGB beziehungsweise dem geltenden Bebauungsplan. Für Bauträger ist genau das die Kaufentscheidung — nicht der Zustand des Hauses, sondern die Zahl der Einheiten, die danach dort stehen dürfen.
56253 Treis-Karden in Zahlen
Den Bodenrichtwert für Treis-Karden ermittelt der Gutachterausschuss des Landkreis Cochem-Zell nach § 193 BauGB — er ist der Ausgangspunkt jeder Bewertung hier, auch bei einem Objekt abrissobjekt.
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