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Landkreis Oldenburg · /img/unsplash/photo-1545324418-cc1a3fa10c00-1920.jpg
Wenn die Sanierung teurer wäre als der Neubau, ist das Gebäude kein Wert mehr, sondern ein Kostenpunkt. Der Preis eines Abrissobjekts in Wardenburg bemisst sich am Bodenwert abzüglich der Abbruchkosten — und am entscheidenden Punkt daneben: was auf dem Grundstück künftig zulässig ist.
Wir bewerten solche Objekte über den Bodenrichtwert des zuständigen Gutachterausschusses und die Bebaubarkeit nach § 34 BauGB beziehungsweise dem geltenden Bebauungsplan. Für Bauträger ist genau das die Kaufentscheidung — nicht der Zustand des Hauses, sondern die Zahl der Einheiten, die danach dort stehen dürfen.
26203 Wardenburg in Zahlen
Den Bodenrichtwert für Wardenburg ermittelt der Gutachterausschuss des Landkreis Oldenburg nach § 193 BauGB — er ist der Ausgangspunkt jeder Bewertung hier, auch bei einem Objekt abrissobjekt.
Alles zu 26203 Wardenburg