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Wenn die Sanierung teurer wäre als der Neubau, ist das Gebäude kein Wert mehr, sondern ein Kostenpunkt. Der Preis eines Abrissobjekts in Neustadt i. Sa. bemisst sich am Bodenwert abzüglich der Abbruchkosten — und am entscheidenden Punkt daneben: was auf dem Grundstück künftig zulässig ist.
Wir bewerten solche Objekte über den Bodenrichtwert des zuständigen Gutachterausschusses und die Bebaubarkeit nach § 34 BauGB beziehungsweise dem geltenden Bebauungsplan. Für Bauträger ist genau das die Kaufentscheidung — nicht der Zustand des Hauses, sondern die Zahl der Einheiten, die danach dort stehen dürfen.
01844 Neustadt i. Sa. in Zahlen
Den Bodenrichtwert für Neustadt i. Sa. ermittelt der Gutachterausschuss des Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge nach § 193 BauGB — er ist der Ausgangspunkt jeder Bewertung hier, auch bei einem Objekt abrissobjekt.
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