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Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner für Steinheim an der Murr und die Region Stuttgart/Ludwigsburg – kostenlos, sofort und unverbindlich.
Grobe Schätzung des Zinsschadens (Zinsdifferenz × Restschuld × Restlaufzeit) ohne Barwertabzinsung und ohne Berücksichtigung vereinbarter Sondertilgungsrechte – die Bank rechnet nach der Barwertmethode. Nach 10 Jahren ab Vollauszahlung ist die Ablösung nach § 489 BGB entschädigungsfrei.
Finanzierung
Der Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner schätzt, welche Entschädigung Ihre Bank bei vorzeitiger Ablösung des Darlehens während der Zinsbindung verlangen kann – etwa beim Verkauf der Immobilie vor Ende der Festschreibung.
Gerade beim Verkauf einer finanzierten Immobilie in Steinheim an der Murr ist die Vorfälligkeitsentschädigung ein oft unterschätzter Kostenfaktor. Immozeit kalkuliert sie bei der Verkaufsplanung von Anfang an mit ein.
So funktioniert es
Häufige Fragen
Sie fällt an, wenn Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig ablösen, z. B. beim Verkauf der Immobilie. Die Bank lässt sich den entgangenen Zinsgewinn entschädigen.
Maßgeblich sind die Restschuld, der vereinbarte Sollzins, die verbleibende Zinsbindung und das aktuelle Wiederanlagezinsniveau. Je länger die Restbindung und je größer die Zinsdifferenz, desto höher die Entschädigung.
Nach 10 Jahren ab Vollauszahlung können Sie das Darlehen gemäß § 489 BGB mit sechsmonatiger Frist entschädigungsfrei kündigen. Auch ein vereinbartes Sondertilgungs- oder Sonderkündigungsrecht kann helfen.
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