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Maklerprovision (Courtage) beim Immobilienkauf in Baden-Württemberg – Käufer- und Verkäuferanteil inkl. USt.
In Baden-Württemberg marktüblich 7,14 % inkl. USt. Seit dem Bestellerprinzip (Dez. 2020) tragen Käufer und Verkäufer beim Kauf von Wohnung/Einfamilienhaus je die Hälfte. Konkrete Konditionen sind individuell vereinbar.
Kaufkosten & Steuern
Der Maklerprovision-Rechner ermittelt die Courtage beim Immobilienkauf – inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und der seit Dezember 2020 üblichen Teilung zwischen Käufer und Verkäufer.
In der Region Stuttgart/Ludwigsburg und ganz Baden-Württemberg wird die Maklerprovision bei selbstgenutzten Wohnimmobilien grundsätzlich geteilt. Immozeit arbeitet mit transparenten, fair vereinbarten Provisionen.
So funktioniert es
Häufige Fragen
Üblich sind insgesamt rund 7,14 % des Kaufpreises inkl. MwSt., die seit dem 23.12.2020 bei selbstgenutzten Wohnimmobilien je zur Hälfte (also rund 3,57 %) von Käufer und Verkäufer getragen werden.
Seit dem Bestellerprinzip für Wohnimmobilien teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision in der Regel hälftig. Bei Gewerbeimmobilien und Anlageobjekten ist die Aufteilung frei verhandelbar.
Ja, die Höhe der Courtage ist grundsätzlich Verhandlungssache und gesetzlich nicht fix vorgeschrieben – maßgeblich ist die getroffene Vereinbarung.
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